I._____, welcher die Verdachtsdiagnose eines Weichteilrheumatismus gestellt habe, zur Kenntnis nehmen und in seine Beurteilung einfliessen lassen müssen (Replik S. 2). Hinzu komme, dass aufgrund der von Dr. med. I._____ genannten Verdachtsdiagnose eines Weichteilrheumatismus und deren Auswirkung auf ihre Arbeitsfähigkeit auch eine psychiatrische Begutachtung zu erfolgen habe (Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 5. Juni 2024 S. 2).