4.5.2. 4.5.2.1. Die Beschwerdeführerin rügt ausserdem, dass die Anamneseerhebung durch den Gutachter Dr. med. D._____ unvollständig sei. Der Gutachter habe sie nicht gefragt, ob sie in Bezug auf die erheblichen degenerativen Veränderungen an den Händen und an den Schultergelenken in ärztlicher Behandlung stehe oder eine solche geplant sei und habe diesbezüglich auch keine Berichte bei den behandelnden Ärzten, insbesondere bei ihrem Hausarzt, eingeholt, obwohl das IV-Dossier diesbezüglich offensichtlich unvollständig gewesen sei (Beschwerde S. 7 f.).