Bezüglich der weiteren Kritikpunkte der Beschwerdeführerin zur Anamneseerhebung ist darauf hinzuweisen, dass der Gutachter die Befragung in einem zügigen, aber angemessenem Tempo durchführte. Der Beschwerdeführerin war es möglich, die Fragen teilweise auf Deutsch zu beantworten, weshalb eine Übersetzung an diesen Stellen nicht erforderlich war. Bei Bedarf erhielt sie Unterstützung des Dolmetschers. Die Übersetzung brachte es zudem mit sich, dass der Dolmetscher offenbar aufgrund der vorgängigen (ausführlicheren) Antworten der Beschwerdeführerin Fragen teilweise auch ohne erneutes Nachfragen bei derselben beantworten konnte (Minute 5:25–6:10 der Tonaufnahme).