dokumentiert (VB 60.1 S. 13, 23 f.) und wurden vom Gutachter Dr. med. D._____ bei seiner Beurteilung auch berücksichtigt. So gab dieser insbesondere an, die Versicherte habe vorrangig von Knieschmerzen rechts und links, Fersenschmerzen, einer Verkrümmung der Füsse rechts und links, einer Arthrose im Handgelenk und in den Fingern rechts und links und einer Arthrose in allen Gelenken berichtet (Hals, Schulter, Ellenbogen; VB 60.1. S. 41, 46, 50). Bezüglich der weiteren Kritikpunkte der Beschwerdeführerin zur Anamneseerhebung ist darauf hinzuweisen, dass der Gutachter die Befragung in einem zügigen, aber angemessenem Tempo durchführte.