Die Beschwerdeführerin hatte anlässlich der Anamneseerhebung die hinreichende Gelegenheit, mit Unterstützung des Dolmetschers ihre Beschwerden, insbesondere die (starken) Schmerzen an den Händen und Knien sowie auch die Beschwerden an der linken Schulter, vorzutragen (vgl. Minute 1:36–3:46 und 4:05– 4:36 der Tonaufnahme). Die geklagten Beschwerden sind in den Anamnese-Fragebogen - 10 -