Weitere Angaben zur Anamnese seien im Gutachten nicht enthalten (Beschwerde S. 6 ff.). Die Tonaufnahme vom 28. April 2023 bestätige, dass sich der Gutachter damit begnügt habe, den von ihr zuvor ausgefüllten Fragebogen zur Begutachtung in sehr schnellem Tempo durchzugehen, wobei dieser sich kaum für ihre Antworten interessiert habe und ihr auch kaum Zeit gelassen habe, sich zu einzelnen Punkten nochmals zu äussern. Er habe es unterlassen, sie zu fragen, ob sie beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung bekommen habe. Eine Übersetzung der Fragen des Gutachters sowie ihrer Antworten durch den Dolmetscher sei teilweise (aus zeitlichen Gründen) nicht möglich gewesen.