erhebung beruhe. Diese basiere auf ihren schriftlichen Selbstauskünften auf einem Formular, was besonders in jenen Fällen problematisch sei und erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angaben hinterlasse, in denen die versicherte Person der deutschen Sprache nur ungenügend mächtig sei und einen Dolmetscher benötige, was auch in ihrem Fall zutreffe (vgl. S. 11–22 des Überprüfungsberichts der EKQMB vom 7. November 2023 [Beschwerdebeilage 4]). Zudem finde sich im orthopädischen Gutachten vom 28. August 2023 ein im Überprüfungsbericht der EKQMB vom 7. November 2023 ebenfalls kritisierter Anamnese-Fragebogen, welcher (wohl) durch Dr. med. D.