Der Gutachter fasste zudem auch den nach der Operation (stationär) erfolgten Austrittsbericht vom 7. Mai 2022 (VB 27 S. 4 f.) sowie auch die Stellungnahme der RAD-Ärztin Dr. med. H._____, Praktische Ärztin, vom 1. März 2023 (VB 46 S. 4), welche die Operation ebenfalls erwähnte, zusammen (VB 60.1 S. 8, 49, 53). Bezüglich der bisherigen Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Produktionsmitarbeiterin sind im Gutachten lediglich die eigenen Angaben der Beschwerdeführerin enthalten (vgl. VB 60.1 S. 19 f., 29 f.).