des Überprüfungsberichts der EKQMB vom 7. November 2023 [Beschwerdebeilage 4]), strengere Anforderungen zu stellen sind. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 8C_122/2023 vom 26. Februar 2024 ist bei der Würdigung von durch die PMEDA erstellten Gutachten dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Invalidenversicherung gestützt auf die am 4. Oktober 2023 veröffentlichte Empfehlung der EKQMB die Vergabe von bi- und polydisziplinären Expertisen an diese Gutachterstelle beendet hat.