___ jedoch an einen fallführenden Gutachter derselben. Dieser sei zwar freischaffend für die PMEDA tätig gewesen, habe jedoch einen wesentlichen Teil seiner Aufträge von dieser erhalten und erscheine ebenso befangen, wie wenn er bei der PMEDA angestellt gewesen wäre. Ausserdem träfen mehrere der Hauptkritikpunkte der Eidgenössischen Kommission für die Qualitätssicherung bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) gemäss deren Überprüfungsbericht über die Gutachten der PMEDA AG der Jahre 2022/2023 vom 7. November 2023 auf das Gutachten von Dr. med. D._____ vom 28. August 2023 zu (Beschwerde S. 6 f.). -7-