desgerichts 9C_425/2019 vom 10. September 2019 E. 3.4 mit Hinweisen). 4. 4.1. Der Gutachter Dr. med. D._____ hat die Beschwerdeführerin orthopädisch umfassend untersucht. In seinem Gutachten beurteilte er die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation in hinreichender Kenntnis der Vorakten (VB 60.1 S. 4 ff.) und unter Berücksichtigung der beklagten Beschwerden (VB 60.1 S. 13, 23 f., 41, 46, 50) einleuchtend und gelangte zu einer nachvollziehbaren Schlussfolgerung (vgl. auch die Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 27. November 2023 [VB 67]).