1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 69) zu Recht abgewiesen hat. 2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das orthopädische Gutachten von Dr. med. D._____ vom 28. August 2023, welcher folgende Diagnosen stellte (VB 60.1 S. 45):