2.8. Die Instruktionsrichterin wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. September 2024 an, der Beschwerdeführerin die Tonaufnahmen der orthopädischen Begutachtung durch Dr. med. D._____ zur Verfügung zu stellen, und gewährte ihr eine Frist von zehn Tagen ab Erhalt der Tonaufnahmen, um dazu Stellung zu nehmen. 2.9. Mit Eingabe vom 23. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu den Tonaufnahmen zum orthopädischen Gutachten vom 28. August 2023 ein. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: