2.5. Mit Eingabe vom 5. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Replik ein. 2.6. Mit Eingabe vom 24. Juni 2024 schloss sich die Beigeladene der Beurteilung einschliesslich der Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 21. Mai 2024 vollumfänglich an. 2.7. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zur Eingabe der Beigeladenen vom 24. Juni 2024 ein und beantragte die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Freischaltung der Tonaufnahmen der Begutachtung durch Dr. med. D._____ und die Einräumung der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.