"1. Die Verfügung vom 26. Februar 2024, zugestellt am 29. Februar 2024, sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin mindestens eine halbe Rente nach Massgabe einer Invalidität von 50 % auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 26. Februar 2024 aufzuheben und die Angelegenheit sei an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese nach Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen erneut über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin entscheide.