Beeinträchtigungen im Rahmen einer selbständigen psychischen Störung zu interpretieren sind. Die gegenteiligen Ausführungen von Dr. med. C._____ (vgl. VB 53 S. 5) entbehren einer Grundlage in den ärztlichen Berichten, auf die sich diese in ihrer Stellungnahme stützte. Die erwähnten Gegebenheiten bzw. Hinweise in den eingereichten medizinischen Akten auf eine anspruchserhebliche gesundheitliche Veränderung sind vor dem Hintergrund der herabgesetzten Beweisanforderungen genügend, um weiterführende Abklärungen zu rechtfertigen (vgl. vorne E. 2.2.). Dafür spricht -8-