Diagnostisch ging sie von einer rezidivierenden depressiven Episode, aktuell mittelgradig (ICD-10 F33.1), und einer Somatisierungsstörung (ICD-10 F45.0) aus. Sie attestierte der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bzw. "versuchsweise" eine 20%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (vgl. VB 47 S. 2 f.). -7-