4.2.3. Die Hausärztin der Beschwerdeführerin Dr. med. E._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, stellte im "Ärztliche[n] Erstbericht Krankenversicherung/Krankentaggeld" vom 14. April 2023 zuhanden der F._____ ebenfalls die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode F33.1 und bescheinigte der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 44 S. 11).