Vielmehr werde eine subjektiv geklagte unspezifische Symptomatik beschrieben (Magenschmerzen, Taubheitsgefühle, Tinnitus, Schwindel und diverse Ängste und Sorgen). Auch beim Bejahen einer mittelgradigen depressiven Episode sei diese Erkrankung in der Regel gut behandelbar und führe zu keiner längerfristigen Arbeitsunfähigkeit, sofern eine leitliniengerechte störungsspezifische Behandlung erfolge. Die Beschwerdeführerin habe eine stationäre Behandlung mehrmals abgelehnt, was an einem hohen Leidensdruck zweifeln lasse. Es handle sich am ehesten um eine reaktive Symptomatik im Sinne einer Belastungsreaktion (bei COVID- Infektion, Mehrfachbelastung als berufstätige Frau im Vollzeitpen-