1.2. Am 31. August 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) der IV an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat sie mit Verfügung vom 28. Februar 2024 auf das Leistungsbegehren nicht ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. Februar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: