Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin stellte am 17. Februar 2015 ein Gesuch um Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Dieses Leistungsbegehren wies die Beschwerdegegnerin nach entsprechenden, auch die Einholung einer medizinischen Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) umfassenden Abklärungen mit Verfügung vom 19. August 2015 aufgrund fehlender dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ab.