Technisch sei dieses Ansinnen von den Krankenversicherern problemlos umsetzbar, da es vom Prinzip her auch bei der Prämienverbilligung für EL-Beziehende praktiziert werde. Dort müsse bei etwa der Hälfte aller EL-Beziehenden ein Ausgleich stattfinden, weil die als Prämienverbilligung gewährte Durchschnittsprämie höher sei als die effektive Prämie. Die Differenz müsse dann den EL-Beziehenden ausbezahlt werden. Mit dieser neuen Massnahme könne verhindert werden, dass Prämienverbilligungsbeziehende durch ein geschicktes Wechseln der Kasse oder des Krankenkassenmodells über die effektive Prämie hinaus Prämienverbilligung erhielten (Botschaft S. 56.).