höchstens die effektive Prämie des Anspruchsjahres ausgerichtet werde. Bisher sei im Kanton Aargau, wie in vielen anderen Kantonen auch, mit der Prämie des Anmeldejahres der individuelle PV-Anspruch berechnet worden. Ungeachtet der effektiven Prämie im Auszahlungsjahr sei die berechnete und plafonierte Vorjahresprämie ausbezahlt worden. In der Praxis könnten die Versicherten die Prämie einerseits durch die Wahl der Krankenversicherung, des Versicherungsmodells und die Höhe der Franchise beeinflussen (Botschaft S. 55). Mit diesen Faktoren könne die effektive Prämie jährlich beeinflusst werden.