6.2.5. Sowohl die Gutachter als auch RAD-Arzt Prof. Dr. med. D._____ haben des Weiteren überzeugend dargelegt, dass und weshalb keine zwanghafte Persönlichkeitsstörung vorliege. Einerseits wurde dabei darauf hingewiesen, dass die ständige (zwanghafte) Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen ebenso wie die Behinderung von Aufgaben dadurch fehle (ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom 9. März 2023 in VB 214 S. 2).