Im Bericht der I._____ vom 1. November 2023 wurde ein ähnlicher Befund wie der hiervor erwähnte dokumentiert (VB 239 S. 4, freundlich und zugewandt, keine offensichtlichen Störungen von Auffassung, Aufmerksamkeit und der mnestischen Funktionen, kein Anhalt für inhaltliche Denkstörungen, keine spezifischen Ängste, jedoch eine Zukunftsangst vorhanden, Zwänge könnten nicht eruiert werden, affektiv deprimiert, Schwingungsfähigkeit reduziert, Interesse und Freudempfinden reduziert, Ein- schlaf- und Durchschlafstörungen).