VB 182.2 S. 10, wonach der affektive Kontakt gut herstellbar und die Stimmung depressiv gewesen sei, eine verminderte Freude bei erhaltenen Interessen, ein herabgesetzter Selbstwert, Insuffizienzgedanken, jedoch keine Schuldgedanken, aber eine negative Zukunftsperspektive in Bezug auf die gesundheitliche und berufliche Situation und keine Hinweise auf manifeste Ängste mit vegetativen Symptomen als Ausdruck der Angst und Zwänge sowie Zukunftssorgen bestanden hätten; vgl. für die Angaben der Beschwerdeführerin sodann VB 182.2 S. 5, 7 und 9). Im Bericht der I.__