Dabei hat er diese von der Differenzialdiagnose einer Neurasthenie, welche rein deskriptiv der somatischen Diagnose Fatigue entspreche, abgegrenzt (Gutachten vom 2. März 2022 in VB 182.2. S. 11). Es wurde sodann auch an verschiedensten Stellen im neurologischen Teilgutachten ausgeführt, dass sich keine pathologischen Ermüdungszeichen gezeigt hätten (VB 182.3 S. 32 und S. 34). Auch am Ende der Begutachtung sei die Beschwerdeführerin noch in der Lage gewesen, Kopfrechenaufgaben des Einmaleins problemlos zu lösen, und der Konzentrationstest "Serielle Sieben" sei akkurat und problemlos gelöst worden (VB 182.3 S. 30, 31, 34 und 38).