Im Gutachten wurden die Diagnosen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin hingegen nachvollziehbar hergeleitet und begründet. So führte der neurologische Gutachter aus, im Juni 2019 sei eine Multiple Sklerose diagnostiziert worden. Die internationalen Diagnosekriterien nach McDonald seien erfüllt, auch wenn die Gesamtsymptomatik und die sich präsentierende Symptomatik eher ungewöhnlich seien. Es ergebe sich differentialdiagnostisch kein Anhalt für eine andere Erkrankung. In der nach 2019 durchgeführten Diagnostik ergebe sich kein Anhalt für eine entzündliche Aktivität im zentralen Nervensystem.