6.2. 6.2.1. Gemäss den behandelnden Ärzten – so die Beschwerdeführerin – würde sodann keine Multiple Sklerose, sondern eine posteriore cortikale Atrophie vorliegen (vgl. Beschwerde S. 6 und S. 8). Sowohl im Bericht von Dr. med. K._____ vom 11. Dezember 2023 (BB 4 S. 1 f.) als auch in jenem des nämlichen Radiologen vom 2. Februar 2024 (BB 5) wurde jedoch lediglich ein (hochgradiger) Verdacht auf eine posteriore cortikale Arthrophie geäussert. Das Vorliegen einer posterioren cortikalen Arthrophie ist als Verdachtsdiagnose somit nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellt (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 8C_787/2021 vom 23. März 2022 E. 11.2.3;