_ vorgelegt, welcher sich in seiner "Konsiliarische[n] Aktenbeurteilung RAD (neurologisch)" vom 3. Juni 2024 im Wesentlichen wie folgt dazu äusserte: Die von Prof. Dr. med. K._____ geäusserte Verdachtsdiagnose einer posterioren kortikalen Atrophie fusse entgegen der üblichen klinischen Praxis alleinig auf einem von diesem selbst beschriebenen MRI-Befund, der im Widerspruch zur universitären Vorbefundung derselben Untersuchung stehe. Auch fänden sich aus klinischer Perspektive keine bei der versicherten Person beschriebenen Symptome, die das Vorliegen einer kortikalen posterioren Atrophie wahrscheinlich machen würden. Mithin seien die von Prof. Dr. med.