Es seien keine Befunde aufgeführt worden, die einen Zusammenhang zwischen einer Gehirnerkrankung und der postulierten affektiven Störung wahrscheinlich machten. Auch Dr. med. F._____ habe ausgeführt, dass der Befund im Wesentlichen unverändert sei, und dabei keine neuen medizinischen Aspekte angegeben. Dass eine entzündliche ZNS-Erkrankung vorliege, die Ursache einer Depression und einer Fatigue sei, wie dies im Bericht des Universitätsspitals J._____, vom 18. November 2022 (VB 203, S. 9 ff.) angenommen worden sei, könne nicht als diagnostisch gesichert angesehen werden. Die Fatigue sei per Definition ein subjektiver Aspekt des Störungserlebens und nicht objektiv überprüfbar.