3.3. RAD-Arzt Dr. med. H._____, Facharzt für Arbeitsmedizin, führte in seinem Bericht vom 12. April 2023 betreffend Gutachten und nachfolgende Stellungnahme aus, dass die Feststellungen der Gutachter sachlich fundiert und nachvollziehbar seien und auch die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einleuchtend erscheine. Die Diskrepanz zu bisherigen Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit werde schlüssig und nachvollziehbar begründet. Gleiches gelte für die Antworten der Gutachter auf die Rückfragen. Das Ergebnis der Begutachtung bleibe unverändert (VB 216).