S. 213). 3. 3.1. Die angefochtene Verfügung vom 11. März 2024 (VB 243) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem bidisziplinären Gutachten des C._____ vom 2. März 2022 (VB 182). Darin wurden die folgenden Diagnosen gestellt (VB 182.1 S. 1 f.): "Neurologische Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit - Keine.