2.3. Mit Eingabe vom 24. Juni 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum Bericht des RAD-Arztes Prof. Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie, vom 3. Juni 2024 und zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 6. Juni 2024. -3- 2.4. Am 20. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen Austrittsbericht der Rehaklinik E._____ vom 18. November 2024 zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren (berufliche Massnahmen und Rente) der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 243) zu Recht abgewiesen hat.