Nachdem weitere medizinische Berichte eingereicht worden waren, wurden den Gutachtern Ergänzungsfragen gestellt, welche diese mit Stellungnahmen vom 9. und 30. März 2023 beantworteten. Nach Einholung einer konsiliarischen neurologischen Aktenbeurteilung des RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch um berufliche Massnahmen und Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. März 2024 ab. 2. 2.1. Am 29. April 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. März 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: