Im Rahmen der daraufhin erfolgten weiteren Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch lic. phil. B._____ neuropsychologisch (Gutachten vom 8. September 2021) sowie im Anschluss daran durch das C._____ psychiatrisch und neurologisch begutachten (Gutachten vom 2. März 2022). Nachdem weitere medizinische Berichte eingereicht worden waren, wurden den Gutachtern Ergänzungsfragen gestellt, welche diese mit Stellungnahmen vom 9. und 30. März 2023 beantworteten.