Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1964 geborene und zuletzt als diplomierte Pflegefachfrau tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. Juli 2019 unter Hinweis auf einen Verdacht auf Multiple Sklerose bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge wurden berufliche Massnahmen durchgeführt, die jedoch abgebrochen werden mussten. Im Rahmen der daraufhin erfolgten weiteren Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch lic.