2018 IV Nr. 45 S. 144, 9C_833/2017 E. 5.1 und Urteil des Bundesgerichts 8C_250/2020 vom 8. November 2022 E. 5.3.2). Weiter ist hinsichtlich des Merkmals der Nationalität/Aufenthaltskategorie festzuhalten, dass der Beschwerdeführer über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt (VB 364 S. 1), was, statistisch gesehen, eine leicht lohnsenkende Wirkung hat (BfS, LSE 2020, Tabelle T12_b, monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Männer, Median, Total und Niedergelassene [Kat. C]). Die weiteren Merkmale wirken sich ausweislich der Akten nicht weiter lohnsenkend aus.