Das Invalideneinkommen setzte sie anhand der LSE 2020, Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, sowie unter Berücksichtigung eines leidensbedingten Abzugs von 5 % auf Fr. 62'770.00 fest. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen ging sie davon aus, dass keine erhebliche unfallbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit resultiere (VB 381 S. 9 ff.). 7.2. 7.2.1. Der Beschwerdeführer beanstandet das von der Beschwerdegegnerin errechnete Valideneinkommen und macht geltend, dieses errechne sich aufgrund des statistischen Werts gemäss Ziff. 25 als Schweisser/Isoleur mit einem Ausgangsbetrag von Fr. 5'917.00 (Beschwerde S. 16).