7. 7.1. Im Rahmen der Prüfung des Rentenanspruchs setzte die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Ziff. 10-33 Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren, Kompetenzniveau 1, Männer, auf Fr. 67'940.00 fest. Das Invalideneinkommen setzte sie anhand der LSE 2020, Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, sowie unter Berücksichtigung eines leidensbedingten Abzugs von 5 % auf Fr. 62'770.00 fest.