6.2. Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, es treffe nicht zu, dass kein Anspruch auf Durchführung weiterer konservativer therapeutischer Massnahmen bestehe, weil keine Steigerung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten wäre. Dr. med. C._____ habe auf verschiedene Massnahmen verwiesen, welche ärztlich überwacht und je nach Erfolg ausgebaut, abgebrochen oder durch andere Massnahmen ersetzt werden müssten.