6.1.3. Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ stellten fest, es würden unter anderem Beeinträchtigungen aufgrund einer Insertionstendinose im Bereich der rechten Hüfte mit leicht verminderten Beweglichkeiten der rechten Hüfte sowie eine Knicksenkfussdeformität mit einer leicht valgischen Beinachse bestehen (vgl. VB 352 S. 25; 369 S. 38). Somit berücksichtigen sie in ihrer Beurteilung auch Beschwerden, welche nicht unfallkausal sind, worauf auch die Beschwerdegegnerin im Einspracheentscheid vom 21. März 2024 hinwies (vgl. VB 382 S. 9). Im Übrigen ist das Parteigutachten in verschiedener Hinsicht nicht schlüssig begründet, wie nachfolgend aufgezeigt wird.