In einem weiteren Parteigutachten vom 2. November 2022 führten Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ aus, im Beruf als Buschauffeur werde eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % perspektivisch in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten angenommen. Es sei jedoch von einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit im weiteren Verlauf auszugehen. Zu Beginn könne ein Arbeitsversuch im reduzierten Arbeitspensum gestartet werden. Der Arbeitsversuch könne im reduzierten Stundenpensum durchaus schon zu einem früheren Zeitpunkt als dem Zeitraum von 0-12 Monaten durchgeführt werden.