6. 6.1. 6.1.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, es habe sich keine Medizinerin mit den Parteigutachten von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 18. Februar 2022 und vom 2. November 2022 auseinandergesetzt. Die Beschwerdegegnerin versuche, dies einfach mit der Behauptung zu umgehen, darin seien unfallfremde Beschwerden berücksichtigt. Das sei aber nicht der Fall und es gebe auch keine medizinische Würdigung im Einspracheentscheid, -6- welche Befunde und welche Schlussfolgerung darin unfallfremd sein sollten (Beschwerde S. 6 f.).