Kreisärztin Dr. med. B._____ führte aus, die bisherige Tätigkeit als Fabrikarbeiter, was eine rein stehende Tätigkeit sei, sei nicht mehr zumutbar. In einer optimal angepassten leichten wechselbelastenden Tätigkeit, wobei Gehen über 300-500 Meter repetitiv eingeschränkt sei, Sitzen in Zwangshaltung für das rechte Knie nicht zumutbar sei, häufige Stellungswechsel am Arbeitsplatz möglich sein müssten, ohne kniende/kauernde Tätigkeiten, ohne Treppensteigen, ohne Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, ohne Gehen auf unebener Unterlage, liege eine volle Arbeitsfähigkeit vor (VB 316 S. 12 f.). -5-