Nach verschiedenen Abklärungen und Durchführung einer kreisärztlichen Untersuchung teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. April 2022 mit, dass durch weitere Behandlungen keine wesentliche Besserung der unfallbedingten Beschwerden mehr erreicht werden könne, unfallbedingt als Dauerheilkosten weiterhin die benötigten Schmerzmittel sowie je nach Schmerzexazerbation und Belastung zwei bis drei Serien Physiotherapie pro Jahr übernommen würden und die Taggeldleistungen nach einer Übergangsfrist bis 31. Juli 2022 per 1. August 2022 definitiv eingestellt würden. Mit Verfügung vom 16. Mai 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin sodann einen Rentenanspruch