Hinweise für das Vorliegen eines CRPS bestünden ebenfalls nicht, die Budapest Kriterien seien nicht erfüllt. Bei den bisherigen Behandlungsversuchen hätten zumindest die NSAR-Analgetika sowie die selbstständige Applikation von "Kühle" eine Leichterung der Beschwerden bewirkt, was für das Vorliegen eines relevanten inflammatorischen Schmerzgenerators spreche. Die anamnestischen Angaben zur Medikamenteinnahme entsprächen jedoch einer ungünstigen Polypharmazie (Einnahme mehrerer NSAR-Analgetika und Opioidanalgetika; BB 3). -5-