Seit Ablauf des Wartejahres per 15. Oktober 2023 bzw. zu Anspruchsbeginn am 1. Oktober 2023 bestehe in einer angepassten Tätigkeit bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit müsse wechselbelastend und körperlich leicht bis mittelschwer sein, überwiegend sitzend ausgeführt werden und es dürfe kein häufiges Begehen von Treppen, Gerüsten und Leitern erfolgen (VB 55 S. 3).