Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 4. April 2023 unter Hinweis auf Beschwerden am rechten Fuss bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge diverse Abklärungen und zog die Akten der Unfallversicherung (Suva) bei. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. März 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.