5. Med. pract. D._____ begründete ihre Einschätzung, wonach die Rotatorenmanschettenruptur in einem Kausalzusammenhang zum Ereignis vom 17. Juni 2022 steht, zum einen mit dem Unfallmechanismus, welchem rechtsprechungsgemäss insbesondere bei Rotatorenmanschettenläsionen keine übergeordnete Bedeutung mehr zukommt (Urteil des Bundesgerichts 8C_167/2021 vom 16. Dezember 2021 E. 4.1). Zum anderen wies sie auf ein deutliches Kraftdefizit sowie auf einen Funktionsausfall hin (VB 61). Dr. med. F._____ begründete einleuchtend, die Rotatorenmanschette sei beim Ereignis vom 17. Juni 2022 nicht in erkennbarer Weise frisch geschädigt worden. Es habe sich anlässlich der Untersuchung am Folgetag ein